Bieterverfahren

Bieterverfahren bei einer Immobilie

Der Verkauf einer Immobilie erfolgt im Bieterverfahren, diese bedeutet gegen ein schriftliches Gebot.

Das Bieterverfahren ist KEINE Versteigerung und KEINE Auktion. Die Eigentümerzustimmung ist immer vorbehalten. Der Verkäufer ist frei in seiner Entscheidung, ob er das Angebot annimmt oder eben nicht!

Beim Erstbesichtigungstermin kommen die Interessenten der Immobilie an einem festgelegten Datum und haben die Möglichkeit sich das Objekt ausführlich anzuschauen. Zweitbesichtigungen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung innerhalb einer festgelegten Frist.

Anders als beim herkömmlichen Immobilienangebot, wird bei diesem Verfahren vom Verkäufer weder eine konkrete Preisforderung gestellt, noch werden anderweitige Richtwerte oder Mindestgebote genannt. Die Käufer entscheiden frei über eine Abgabe eines schriftlichen Kaufgebotes.

Für alle Interessenten wird ein gemeinsamer Besichtigungstermin anberaumt. Nur an diesem Tag wird das Objekt besichtigt. Vorbesichtigungen und Vorverhandlungen sind ausgeschlossen und sparen somit dem Eigentümer Zeit.

Allgemeine Fragen zum Objekt beantworten wir gerne vorab und am Tage der Besichtigung. Zweitbesichtigungen sind während der anschließenden Gebotsfrist möglich und werden individuell von uns durchgeführt. Diese Gebotsfrist wird meist auf 14 Tage festgesetzt. Später eingehende Gebote bleiben unberücksichtigt. Dem Käufer werden alle schriftlichen Kaufangebote vorgelegt und es wird eine individuelle Bewertung durch den Eigentümer dazu vorgenommen. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet das Höchstgebot zu akzeptieren. Die Entscheidung an welchen Käufer das Objekt verkauft werden soll, liegt völlig frei beim Eigentümer. Bei Annahme eines Gebotes und Einigung von Käufer und Verkäufer erfolgt wie üblich die notarielle Beurkundung des Verkaufes.

Vorteile für den potenziellen Käufer:

  • Der Käufer kann den Wert der Immobilie für sich selbst bestimmen.
  • Der Käufer allein setzt fest, welches Gebot er abgeben will.
  • Ein schneller Kaufabschluss ist möglich.

Vorteile für den Eigentümer:

  • Wenig zeitlicher Aufwand, da nur an einem festgesetzten Termin Besichtigungen stattfinden.
  • Es gibt keine Unsicherheiten beim Verkaufspreis.
  • Der Verkäufer kann frei entscheiden, an wen die Immobilie verkauft werden soll.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

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